Persönliche Haftung trotz GmbH
Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt Sie nicht, wenn Sie Insolvenzreife erkennen oder erkennen müssten und untätig bleiben. Geschäftsführer haften für Schäden aus verspäteten Insolvenzanträgen, masseschmälernden Zahlungen und verdeckter Entnahme.